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Hühner müssen Sie in Deutschland vor dem Einzug des ersten Tieres anmelden, auch bei drei Hennen im Garten: Nach § 26 der Viehverkehrsverordnung zeigen Sie die Haltung der zuständigen Behörde an, meist dem Veterinäramt. Dazu kommt in den meisten Ländern eine zweite, getrennte Meldung bei der Tierseuchenkasse. Wer dort melden muss und was es kostet, unterscheidet sich stark: Für fünf Hennen reicht die Spanne 2026 von 0 bis 18 Euro im Jahr, in Rheinland-Pfalz nannte die Kasse für 2025 sogar 30 Euro. Unten finden Sie alle 16 Länder mit den Seiten, die wir geöffnet haben. Den Überblick über alle Pflichten finden Sie unter Hühner halten.
Das Wichtigste in Kürze
- Amt: Anzeige vor dem Start, ohne Mindestzahl, mit Name, Anschrift, Tierzahl, Nutzungsart, Standort und der Angabe Stall oder Freiland.
- Kasse: eigene Meldung beim Land, in den meisten Ländern ab dem ersten Tier. In Baden-Württemberg erst ab 26 Hühnern.
- Kosten: bei kleinen Haltungen fast immer der Mindest- oder Grundbeitrag, nicht der Preis je Huhn.
- Jedes Jahr: Die meisten Kassen fragen im Januar den Bestand ab, auch wenn sich nichts geändert hat.
Warum Sie zweimal melden: Amt und Kasse
Amt und Kasse haben verschiedene Aufgaben, und die eine Meldung ersetzt die andere in der Regel nicht. Die Behörde führt das Register der Tierhaltungen und vergibt Ihnen eine zwölfstellige Registriernummer. Die Kasse zahlt im Seuchenfall Entschädigungen und finanziert sich aus den Beiträgen der Halter. Die Tierseuchenkasse Mecklenburg-Vorpommern schreibt es ausdrücklich: Meldungen an das Veterinäramt ersetzen nicht die Meldepflicht gegenüber der Kasse. Thüringen ist die Ausnahme, die wir gefunden haben, dort werden die Daten zwischen Amt und Kasse weitergegeben.
In die Anzeige gehören nach § 26 Absatz 1 Ihr Name, Ihre Anschrift, die Zahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, die Nutzungsart und der Standort. Die Geflügelpest-Verordnung ergänzt in § 2, ob die Tiere im Stall oder im Freien leben. Änderungen melden Sie unverzüglich. Dieselbe Vorschrift verlangt ein Register über Zu- und Abgänge, das Sie ab dem ersten Tier führen.

Hühner anmelden in allen 16 Bundesländern
Die Tabelle zeigt, was die Seiten des jeweiligen Landes am 4. November 2026 sagten. „Amt nicht einzeln belegt“ heißt: Die Kassenseite nennt keine Stelle, und wir haben für dieses Land keine amtliche Seite dazu öffnen können. Fragen Sie dann bei Ihrem Kreis oder Ihrer Stadt nach der Stelle für Veterinärwesen. Der Beitrag gilt, wenn Sie nur Hühner halten; mit anderen Tierarten rechnen die Kassen anders.
| Land | Amt, vor dem Start | Kasse | Fristen bei der Kasse | 5 Hennen pro Jahr |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Veterinäramt, auch bei wenigen Hühnern | Tierseuchenkasse BW, erst ab 26 Hühnern und Truthühnern, wenn Sie keine anderen beitragspflichtigen Tiere halten | Stichtag 1. Januar, Meldung binnen 2 Wochen | 0 €. Ab 26 Hühnern 7,50 € je angefangene 100 plus 18 € Grundbeitrag |
| Bayern | Amt nicht einzeln belegt | Bayerische Tierseuchenkasse, ab dem ersten Tier, auch Zwerghühner und Küken | Stichtag 1. Januar, Meldung bis 20. Januar | 9,00 € Mindestbeitrag (je Huhn 0,03 €) |
| Berlin | Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirks | Tiergesundheitskasse beim Lageso, Meldung formlos per E-Mail oder Post | 1 Monat nach einer neuen Beitragsverordnung, zurzeit gibt es keine | 0 €, zurzeit keine Beiträge |
| Brandenburg | Veterinäramt des Landkreises | Tierseuchenkasse Brandenburg | Neu: binnen 14 Tagen. Jährlich: Stichtag 3. Januar, bis 15. Januar, dazu der geschätzte Jahreshöchstbestand | 7,35 € (7 € Grundbeitrag, je Huhn 0,07 €) |
| Bremen | LMTVet Land Bremen | Niedersächsische Tierseuchenkasse, per Staatsvertrag zuständig | Wie Niedersachsen | 12,50 € Mindestbeitrag, wie Niedersachsen |
| Hamburg | Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, auch online, keine Ausnahme für Hobbyhaltung | Unklar: Die geöffneten Kassenseiten nennen Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde, aber kein Geflügel | Für Hühner nicht belegt, bitte bei der Behörde fragen | Unklar |
| Hessen | Amt für Veterinärwesen. Die Registriernummer kann auch beim HVL beantragt werden | Hessische Tierseuchenkasse, ab dem ersten Tier | Stichtag 1. Januar, neu gegründete Bestände nachmelden | 10,20 € (10 € je Bestand, je Legehuhn 0,04 €) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Zuerst Veterinäramt, danach Kasse | Tierseuchenkasse MV, ab dem ersten Tier | Stichtag 3. Januar, bis 20. Januar, dazu der geschätzte Jahreshöchstbestand. Neu: binnen 14 Tagen | 15,00 € Mindestbeitrag (je Legehenne 0,146 €) |
| Niedersachsen | Zuständiges Veterinäramt | Niedersächsische Tierseuchenkasse, ab dem ersten Tier | Stichtag 3. Januar, bis 17. Januar. Neu: binnen 2 Wochen | 12,50 € Mindestbeitrag (je Legehenne 0,0504 €) |
| Nordrhein-Westfalen | Amt nicht einzeln belegt | Tierseuchenkasse NRW bei der Landwirtschaftskammer, ab dem ersten Tier | Neu: unverzüglich. Jährlich: bis 31. Januar, gemeldet wird der Jahreshöchstbesatz | 10,00 € je Bestand, bis 333 Legehennen |
| Rheinland-Pfalz | Amt nicht einzeln belegt | Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz | Jährlich schriftlich bis 15. Februar | 30,00 € für 1 bis 25 Tiere, Stand 2025. Für 2026 keine Angabe gefunden |
| Saarland | Amt nicht einzeln belegt, die Seiten des Landesamts ließen sich nicht öffnen | Tierseuchenkasse des Saarlandes, meldepflichtig auch bis 25 Tiere | Jährlich schriftlich bis 15. Januar | Geflügel bis 25 Tiere beitragsfrei. Ob der Grundbeitrag von 15 € trotzdem anfällt, geht aus der Seite nicht klar hervor |
| Sachsen | Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt | Sächsische Tierseuchenkasse, ab dem ersten Tier | Neu: binnen 30 Tagen. Jährlich: Stichtag 1. Januar, bis 15. Januar | 5,20 € Mindestbeitrag (je Legehenne 0,06 €) |
| Sachsen-Anhalt | Veterinäramt | Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt | Neu: binnen 2 Wochen. Jährlich: Stichtag 3. Januar, binnen 14 Tagen | 6,00 € Mindestbeitrag. Er entfällt bei Online-Meldung mit E-Mail und SEPA, dann 4,75 € |
| Schleswig-Holstein | Amt nicht einzeln belegt | Tierseuchenfonds des Landes, ab dem ersten Tier | Neu: unverzüglich, am einfachsten telefonisch. Der Stichtag wird etwa jährlich neu festgelegt, zuletzt gefunden: 28. September 2025 | Rund 0,63 € (je Legehenne 0,1257 €), einen Mindestbeitrag nennt die Verordnung nicht |
| Thüringen | Veterinäramt oder Kasse, die Daten werden weitergegeben | Thüringer Tierseuchenkasse, ab dem ersten Tier | Neu: unverzüglich. Jährlich: Stichtag 3. Januar, binnen 14 Tagen | 18,00 € Mindestbeitrag (je Legehenne 0,07 €) |
Die Sätze ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Vor einer Überweisung gilt immer der Bescheid Ihrer Kasse, nicht diese Tabelle.
Was kostet es, Hühner anzumelden?
Bei einer kleinen Haltung zahlen Sie in den meisten Ländern den Mindest- oder Grundbeitrag, der Satz je Huhn spielt kaum eine Rolle. Fünf Hennen kosten in Bayern rechnerisch 15 Cent, tatsächlich aber 9 Euro. Die Grafik rechnet das für alle Länder aus: fünf Hennen, keine anderen Tiere, mit den Sätzen aus der Tabelle. Zehn oder zwanzig Hennen kosten deshalb oft denselben Betrag. Melden Sie trotzdem die echte Zahl, denn zu niedrige Angaben können die Entschädigung kosten.

Ob das Amt für die Registrierung eine Gebühr nimmt, geht aus den Seiten, die wir geöffnet haben, nicht hervor. Fragen Sie am besten direkt bei der Anzeige danach.
So melden Sie Ihre Hühner an
Vor dem Kauf: Anzeige beim Amt
Geben Sie Name, Anschrift, die voraussichtliche Tierzahl, die Nutzungsart, den Standort und Stall oder Freiland an. Bei „Nutzungsart“ nennt Hamburg als Beispiel ausdrücklich „Hobby“.
Nummer notieren
Sie erhalten eine zwölfstellige Registriernummer. Sachsen und Sachsen-Anhalt fragen sie bei der Anmeldung ab, Sie können sie dort aber auch später nachreichen.
Bei der Kasse anmelden
Nutzen Sie den Link in der Tabelle. Die Fristen reichen von „unverzüglich“ bis 30 Tage, also erledigen Sie es am besten gleich nach dem Amt.
Register anlegen
Tragen Sie jeden Zu- und Abgang mit Datum, Geflügelart und den Namen und Anschriften von Vorbesitzer und Transportunternehmen ein. Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf in Berlin stellt dafür zum Beispiel ein Formular bereit.
Im Januar melden
Wer in einer Kasse registriert ist, bekommt in vielen Ländern Ende Dezember den Meldebogen. Bleibt er aus, entbindet Sie das nicht: Brandenburg verlangt dann ausdrücklich, ihn rechtzeitig anzufordern.
In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen melden Sie den Jahreshöchstbestand, also die höchste Zahl, die Sie im Jahr erwarten. Bayern fragt nach dem Höchstbestand des Vorjahres.
Was passiert, wenn Sie Hühner nicht anmelden?
Holen Sie es am besten sofort nach, denn sowohl Berlin als auch Hamburg bitten Halter ausdrücklich darum, und die Folgen treffen vor allem den Seuchenfall. Die Kassen nennen diese Folgen:
- Keine oder weniger Entschädigung: Hessen schreibt, wer nicht oder zu wenig meldet, verliert den Anspruch auf Leistungen. Baden-Württemberg nennt das schon für verspätetes Melden, NRW und Mecklenburg-Vorpommern sprechen von Wegfall oder Kürzung.
- Bußgeld: Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg nennen eine Ordnungswidrigkeit oder ein Bußgeld, die Höhe nennen sie nicht.
- Zwangsgeld: In Niedersachsen kann es bei Nichtmeldung bis zu 50.000 Euro betragen, Sachsen und Baden-Württemberg nennen es ebenfalls.
- Säumniszuschlag: In Schleswig-Holstein höchstens zehn Prozent des Beitrags, aber mindestens 5 Euro.

Zwei Pflichten gehören nicht auf diese Seite: Die Impfung behandelt Hühner impfen, und ob Sie im Wohngebiet überhaupt Hühner halten dürfen, klärt Hühner im Wohngebiet.
Österreich und die Schweiz regeln es anders
Diese Tabelle gilt nur für Deutschland. In Österreich melden Halter die Aufnahme der Geflügelhaltung laut Stadt Wien innerhalb von 7 Tagen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. In der Schweiz muss laut Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen jede Geflügelhaltung bei der kantonalen Koordinationsstelle registriert sein, auch eine Hobbyhaltung mit wenigen Tieren; neue Haltungen sind binnen zehn Arbeitstagen zu melden (Art. 18a Tierseuchenverordnung). Beiträge und Stellen haben wir für beide Länder nicht einzeln geprüft.
Häufige Fragen
Muss ich auch zwei oder drei Hühner anmelden?
Ja, beim Amt immer: § 26 der Viehverkehrsverordnung nennt keine Mindestzahl. Bei der Kasse gilt das fast überall ebenso. Nur Baden-Württemberg verlangt die Meldung erst ab 26 Hühnern und Truthühnern, sofern Sie keine anderen beitragspflichtigen Tiere halten.
Was kostet die Tierseuchenkasse für Hühner?
Für fünf Hennen waren es nach unserer Rechnung je nach Land 2026 zwischen 0 und 18 Euro im Jahr, in Rheinland-Pfalz 2025 sogar 30 Euro. Meist fällt der Mindest- oder Grundbeitrag an. Die Beträge je Land stehen in der Tabelle oben.
Wo melde ich meine Hühner an, beim Veterinäramt oder bei der Gemeinde?
§ 26 spricht von der „zuständigen Behörde“. Das ist je nach Land etwas anderes: in Berlin die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirks, in Bremen das LMTVet, in Hamburg die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, in Sachsen das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt. Fragen Sie sonst bei Ihrem Kreis oder Ihrer kreisfreien Stadt nach.
Bis wann muss ich Hühner bei der Tierseuchenkasse melden?
Das regelt jedes Land selbst. Für neue Haltungen nennen die Kassen „unverzüglich“, 14 Tage, 2 Wochen oder 30 Tage. Die jährliche Meldung ist in den meisten Ländern im Januar fällig, in Rheinland-Pfalz bis zum 15. Februar.
Müssen Küken mitgemeldet werden?
Bayern zählt Küken und Zwerghühner ausdrücklich mit, Schleswig-Holstein und Hessen nennen Küken ebenfalls beim Geflügel. Andere Länder fragen nach dem Jahreshöchstbestand. Ob Küken dort mitzählen, klären Sie am besten bei Ihrer Kasse.
Mehr zu Stall, Futter und den übrigen Pflichten rund um die ersten Hühner finden Sie unter Hühner halten.
Quellen
- § 26 Viehverkehrsverordnung, gesetze-im-internet.de
- § 2 Geflügelpest-Verordnung, gesetze-im-internet.de
- Tierseuchenkasse Baden-Württemberg: Meldepflicht, Zeitpunkt der Meldung, Beiträge 2026
- Bayerische Tierseuchenkasse: Meldepflicht, Beitragshöhe 2026
- Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf: Anschaffung von Federvieh; Lageso Berlin: Beiträge
- Tierseuchenkasse Brandenburg: Neuanmeldung, Tierbestandsmeldung 2026, Beitragsverordnung 2026
- LMTVet Bremen: Info für Geflügelhalter, Oktober 2025
- Hamburg, Behörde für Justiz und Verbraucherschutz: Meldepflicht, Stichtagsmeldung Tierseuchenkasse
- Hessische Tierseuchenkasse: Fragen und Antworten, Satzung 2026
- Tierseuchenkasse Mecklenburg-Vorpommern: Fragen und Antworten, Beiträge 2026
- Niedersächsische Tierseuchenkasse: Meldepflicht, Hobbytierhaltung, Beitragssatzung 2026
- Landwirtschaftskammer NRW: Meldung der Tierzahlen, Beiträge für Geflügel
- Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz: Tierhalter, Beitrag
- Tierseuchenkasse des Saarlandes: Tierhalter, Beiträge 2026
- Sächsische Tierseuchenkasse: Meldepflicht, Meldung zum Stichtag, Beitragshöhe
- Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt: Stichtagsmeldung, Beitragssätze
- Land Schleswig-Holstein: FAQ Tierseuchenfonds, Stand 2021; Tierseuchenfonds-Verordnung, September 2025
- Thüringer Tierseuchenkasse: Melde- und Beitragspflicht, Beitragssatzung 2026
- Stadt Wien: Landwirtschaftliche Nutztiere
- BLV Schweiz: Fachinformation 10.4, Hobbyhaltung von Hühnern
Mehr zum Thema: Hühner halten: die Übersicht
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